Sachkundenachweis von Hundehalter*innen nach §3 Abs.1 und 2 NHundG (Hundeführerschein)
Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Wer mehr Informationen benötigt kann gerne zu meinem Infoabend kommen den ich regelmäßig anbiete.
Auf dieser Seite könnt ihr euch für eine Prüfung anmelden und den Termin selbst wählen.
Unter folgenden Link kommt man zum Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft u. Verbraucherschutz wo es diese Informationen zum Hundegesetz gibt.
Name deiner Dienstleistung
Kostenlos
Name deiner Dienstleistung
Kostenlos
Name deiner Dienstleistung
Kostenlos